Könnten der Besitz von kleinen Mengen psychedelischer Substanzen, wie Psilocybin, LSD und DMT, auf demselben Weg legal werden wie der von geringfügigen Mengen Cannabis und Haschisch?
«Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet […] ist nicht strafbar. 10 Gramm eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis gelten als geringfügige Menge.» (Art. 19b)
Durch diesen folgenschweren Satz wurde das Betäubungsmittelgesetz 2017 angepasst. Letztes Jahr wurde zudem entschieden, dass die Polizei solche Mengen nicht mehr beschlagnahmen darf. Doch erst einmal von Anfang an.
Als in Basel vor etwas mehr als zehn Jahren ein Kiffer mit Kleinstmengen Cannabis (0,5 gr.) und Haschisch (0,1 gr.) erwischt wurde, wurde ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Es wurde zwar eingestellt, doch brummte man ihm Verfahrenskosten von 300 Franken auf. Das wollte der Mann nicht hinnehmen und zog die Sache bis vor Bundesgericht. So kam es zu diesem überraschenden Entscheid. Seither ist mit den städtischen Pilotprojekten in Sachen Cannabis einiges in Bewegung gekommen.
Dass man etwas Gras oder Hasch besitzen, aber nicht konsumieren darf, will vielen nicht einleuchten, denn wozu hätte man es sonst? Doch juristisch gesehen macht es Sinn, denn eine Tat kann erst strafbar sein, wenn sie ausgeführt wird.
Diesen Fall wollen nun der Psychologe Stephan Fundinger, der Journalist Claude Weiss und der Informatiker Michael Good als Präzedenz nehmen, um dieselbe Regelung von geringfügiger Mengen Psychedelika zu erwirken. Weil MDMA nicht in diese Kategorie fällt, bleibt es einstweilen ausgeschlossen.
Nun sind sie auf der Suche nach Menschen, die wegen Besitz geringfügiger Mengen dieser Substanzen von der Polizei aufgegriffen wurden: beim Verlassen einer Party, an der Zürcher Street Parade oder rein zufällig. Ist das bei Ihnen der Fall, nehmen Sie Kontakt mit den Initianten auf. Stephan Fundinger und Claude Weill sind alte Bekannte. Ihre Integrationsabende – mit Kontaktangabe – finden Sie regelmässig in unserer Kolumne “gut zu besuchen”, und auch bei The Psychedelic Salon, in Basel wie in Zürich, waren sie schon zu Gast. Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt. Der Vorfall muss allerdings relativ zeitnah passiert sein.
Es würde uns sehr freuen, wenn wir diesem interessanten Ansatz zum Durchbruch verhelfen könnten. Es ist ein guter Weg, Psychedelika auch für Menschen, die sie nicht therapeutisch nutzen, aus der kriminellen Ecke zu holen. Bitte erzählen Sie es auch Ihren Freundinnen und Freunden. Es wäre schön, wenn bald Bewegung in die Sache käme. Wir brauchen streitbare Personen, die der Sache mit Begeisterung nachgehen will.
Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen eine frohe Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein hoffentlich besseres Jahr.
<img src=“http://pl02.owen.prolitteris.ch/na/plzm.679824cb-e0a2-4857-8cd3-08200e4813fa“ height=“1″ width=“1″ border=“0″>
Herzlich Ihre
Susanne G. Seiler
P.S. Sie finden uns in der gaiamedia lounge, im Hinterhof der Hochstrasse 70 (hinter dem Bahnhof Basel SBB, Tramhaltestelle Peter Merian), jeden Donnerstagnachmittag von 14 – 18 h. Herzlich willkommen!